Kann ich mit Rezept (Heilmittelverordnung) / Privatrezept als Selbstzahler im Quellenhof behandelt werden?
Wie in jeder Praxis für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie können Sie auch bei uns im Quellenhof mit einer Heilmittelverordnung oder einem Privatrezept behandelt werden. Auch als Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung bieten wir Ihnen zahlreiche Behandlungsmöglichkeiten an. Unsere Therapeuten verfügen über eine Vielzahl von Fortbildungen und bilden sich ständig weiter, um auf dem neuesten medizinischen Wissenstand zu sein und Ihnen eine bestmögliche effektive Therapie bieten zu können.
Laut Heilmittelverordnung muss die Therapie 10-14 Tage nach Ausstellen des Rezeptes beginnen. Sollte dies nicht möglich sein muss der Behandlungsbeginn dementsprechend vom Arzt vermerkt sein.
Welche Behandlungen werden angeboten?
Wir bieten unter anderem:
- Krankengymnastik
- Ergotherapie
- Logopädie
- Manuelle Lymphdrainage
- Manuelle Therapie (MT)
- Krankengymnastik am Gerät (KGG) Ausdauer/ Kraft
- KG ZNS/ KG auf neurophysiologischer Basis (Bobath/PNF)
- klassische Massage mit oder ohne Rotlicht
- Bindegewebsmassage
- Elektrotherapie
- Behandlungen im Schlingentisch
- Wassergymnastik
- Kinesio – Taping
- Atemtherapie
Sowie eine Vielzahl anderer Therapien. Gerne informieren wir Sie dazu telefonisch.
Wie kann ich Termine machen?
Wir vergeben Termine von Montag bis Donnerstag zwischen 7.00 und 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr.
Unter der Telefonnummer 02921/507 – 470 erreichen Sie in der Zeit von 7.00 – 15.00 Uhr die Mitarbeiterinnen in der Terminierung.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihren Terminen da ein verspätetes Erscheinen Ihre effektive Therapiezeit verkürzen würde.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab damit wir Ihren Termin anderen Patienten zur Verfügung stellen können. Bei einer verspäteten Absage müssen wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung stellen.
Zahlt meine Versicherung die Behandlungen?
Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Versicherungen zahlen die Kosten für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie.
Gesetzlich Versicherte müssen, sofern sie nicht zuzahlungsbefreit sind, 10% der gesamten Behandlungskosten plus 10€ Rezeptgebühr selber tragen.
Privat Versicherte sollten sich vorher bei Ihrer Versicherung erkundigen in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden.
Impressionen
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