Anschlussheilbehandlung Voraussetzungen
Die Diagnose des behandelnden Mediziners entscheidet darüber, ob eine Indikation für eine AHB vorliegt. Besonders häufig erfolgen Anschlussheilbehandlungen bei orthopädischen Erkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Gefäß- und Stoffwechselkrankheiten, operativen Eingriffen, neurologischen und dermatologischen Leiden. Grundsätzlich sind stationäre Rehabilitationen nur dann möglich, wenn Berufs- und Privatleben durch eine Erkrankung stark eingeschränkt werden und durch andere Maßnahmen keine medizinische Besserung gegeben ist. Die Wundheilung muss abgeschlossen und der Patient weitgehend selbständig und reisefähig sein; Krankentransporte sind nur in besonderen Fällen möglich. Üblicherweise beträgt eine AHB 3 Wochen, kann bei medizinischer Indikation aber bis auf maximal 6 Wochen verlängert werden.