Aufnahmeinformationen
Wir sind Kooperationspartner aller gesetzlichen Krankenkassen in den Bereichen Vorsorge, Rehabilitation und Anschlussheilversorgung. Unser Haus ist eine staatlich anerkannte Einrichtung nach § 30 GewO, wir verfügen über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und sind nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrem Ansprechpartner der Krankenkasse über Ihre Wunschklinik.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
- Stationäre Verfahren
- Weiterbehandlung nach orthopädischen und unfallchirurgischen Eingriffen, z.B. Schulter-, Hüft-, Knieendoprothesen und Wirbelsäulenoperationen
- Weiterbehandlung nach akutmedizinischen Erkrankung und drohender Verschlechterung der Selbsthilfefähigkeit
Reha- und Vorsorgemaßnahme
- Stationäre Verfahren
- Degenerative Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, z.B. Coxarthrose, Gonarthrose, Meniskopathien
- Wirbelsäulenerkrankungen wir z.B. Bandscheibenleiden, Osteoporose, M- Bechterew, Fehlhaltungen, Skoliosen, Funktionsstörungen und Instabilitäten der Wirbelsegmente
- Nach kurierten internistischen und neurologischen Akuterkrankungen oder chronischen Erkrankungen inkl. Polymorbidität mit drohender Pflegeabhängigkeit