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Aufnahmeinformationen

Wir sind Kooperationspartner aller gesetzlichen Krankenkassen in den Bereichen Vorsorge, Rehabilitation und Anschlussheilversorgung. Unser Haus ist eine staatlich anerkannte Einrichtung nach § 30 GewO, wir verfügen über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und sind nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrem Ansprechpartner der Krankenkasse über Ihre Wunschklinik.

 

Anschlussheilbehandlung (AHB)

  • Stationäre Verfahren
  • Weiterbehandlung nach orthopädischen und unfallchirurgischen Eingriffen, z.B. Schulter-, Hüft-, Knieendoprothesen und Wirbelsäulenoperationen
  • Weiterbehandlung nach akutmedizinischen Erkrankung und drohender Verschlechterung der Selbsthilfefähigkeit

 

Reha- und Vorsorgemaßnahme

  • Stationäre Verfahren
  • Degenerative Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, z.B. Coxarthrose, Gonarthrose, Meniskopathien
  • Wirbelsäulenerkrankungen wir z.B. Bandscheibenleiden, Osteoporose, M- Bechterew, Fehlhaltungen, Skoliosen, Funktionsstörungen und Instabilitäten der Wirbelsegmente
  • Nach kurierten internistischen und neurologischen Akuterkrankungen oder chronischen Erkrankungen inkl. Polymorbidität mit drohender Pflegeabhängigkeit

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