Kostenträger
Unser Zentrum für Rehabilitative Medizin ist staatlich anerkannt nach §30 GewO, ist nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt, verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und bietet ambulante physikalische und physiotherapeutische Maßnahmen nach § 124 SGB V.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Anschlussheilbehandlungen (stationär)
- Rehabilitationsmaßnahmen (stationär)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Unsere Beleger:
Alle gesetzlichen Krankenkassen, Beihilfe und alle privaten Krankenkassen.