Wir behandeln vorrangig Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.
Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung ist staatlich anerkannt nach §30 GewO, ist nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt, verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und bietet ambulante physikalische und physiotherapeutische Maßnahmen nach § 124 SGB V.
Zum Leistungsspektrum gehören darüber hinaus auch ambulante Badekuren. Privatpatienten und Gäste erwarten interessante Angebote und
Gesundheitspauschalen.
Stationäre Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen sind ebenso möglich wie stationäre Präventionsmaßnahmen.