Für welche Reha ist das Wunsch- und Wahlrecht gültig?
Grundsätzlich gilt das Reha-Wunsch-und-Wahlrecht für alle Formen von Rehabilitationen, d. h. für Anschlussheilbehandlungen, medizinische Heilverfahren auf Antrag sowie BG-Reha, und das unabhängig vom Kostenträger. Die Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfallversicherungen und weitere Träger können jedoch spezifische Vorgaben machen, die von den Kliniken erfüllt werden müssen, damit dem Wunsch des Patienten entsprochen werden kann.