Wunsch- und Wahlrecht Reha

Damit eine Rehabilitation zum gewünschten Erfolg führt, ist es wichtig, dass sich Patienten während der Maßnahme wohl und optimal betreut fühlen.
Dank dem Wunsch- und Wahlrecht bei Rehabilitationen können Sie mitentscheiden, in welcher Klinik Sie Ihre Reha durchführen. Wir erklären, wie es funktioniert.

Physikalische Therapie in der Klinik Quellenhof

Was verbirgt sich hinter dem Wunsch- und Wahlrecht Reha?

Das Wunsch- und Wahlrecht Reha ist in §8 SGB IX verankert. Es besagt, dass der Kostenträger einer Rehabilitation den berechtigten Wünschen des Patienten zu entsprechen hat. Das bedeutet, dass der Leistungsberechtigte mitbestimmen kann, wo bzw. in welcher Klinik die Reha stattfinden soll. Damit der Kostenträger dem Wunsch nachkommen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist neben der medizinischen Eignung der Klinik das Vorliegen eines Versorgungsvertrages.

Qualität & Engagement

30 Jahre Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen. Rehabilitation gemäß den Richtlinien der Beihilfeverordnung.

Für welche Reha ist das Wunsch- und Wahlrecht gültig?

Grundsätzlich gilt das Reha-Wunsch-und-Wahlrecht für alle Formen von Rehabilitationen, d. h. für Anschlussheilbehandlungen, medizinische Heilverfahren auf Antrag sowie BG-Reha, und das unabhängig vom Kostenträger. Die Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfallversicherungen und weitere Träger können jedoch spezifische Vorgaben machen, die von den Kliniken erfüllt werden müssen, damit dem Wunsch des Patienten entsprochen werden kann.

Klinik Quellenhof: Ergotherapie

Wie nutzt man das Wunsch- und Wahlrecht Reha richtig?

Die Ausübung ist ganz einfach: Als angehender Rehabilitand gibt man seine Wunsch-Klinik einfach beim Reha-Antrag an und verweist auf das Wunsch- und Wahlrecht nach §8 SGB IX. Zusätzlich sollte dem Antrag eine ausführliche Begründung für die Wahl der Klinik beigelegt werden. Nach Vorgabe durch §8 SGB IX können sowohl medizinische als auch persönliche Gründe angeführt werden1. Erfahrungsgemäß werden medizinische Gründe für die Wahl jedoch meist stärker gewichtet.

Formular downloaden

Klinik Quellenhof: ganzheitliche Reha nach einer Knie-OP

Welches ist die richtige Rehaklinik für das Wunsch- und Wahlrecht?

Damit Sie den Wunsch für eine spezielle Klinik im Antrag an die Deutsche Rentenversicherung oder einen anderen Kostenträger begründen können, sollten Sie sich für eine Klinik entscheiden, die alle Vorgaben des Trägers erfüllt. Neben einer adäquaten medizinisch-therapeutischen Behandlung, muss vor allem ein Versorgungsvertrag bestehen.

Arzt, Sozialdienst und Krankenkasse als Anlaufstelle

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Klinik Sie für Ihre Rehabilitation wählen sollen, fragen Sie Ihren behandelnden Arzt, den Sozialdienst der Akutklinik oder informieren Sie sich beim Kostenträger selbst. Auch Hinweise aus dem privaten Umfeld können hilfreich sein. Überdies stellen die meisten Rehakliniken ihr Behandlungs- und Leistungsspektrum ausführlich auf ihren eigenen Webseiten vor. Auch Klinikbewertungen können wichtige Hinweise geben.

Häufige Fragen rund um das Wunsch- und Wahlrecht Reha

Quellenliste

1 Bundesministerium der Justiz, SGB IX § 8: Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__8.html (Zugriff am 18.10.2023)

2 Deutsche Rentenversicherung „Wieder wohlfühlen hat ein Zuhause.“, https://www.drv-reha.de/kliniken (Zugriff am 17.10.2023)

Sie haben Fragen?

Wir helfen gerne.

Sie benötigen eine Auskunft oder Informationen zum Aufenthalt in unserer Klinik?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Rückruf-Formular. Unser Team steht Ihnen jederzeit
gerne mit Rat und Tat zur Seite.