Medizinische Rehabilitation & Heilverfahren: Funktionsstörungen beheben & Selbstständigkeit wiedererlangen
Was ist der Unterschied zwischen einer medizinischen Rehabilitation und einer Anschlussheilbehandlung? Welche Voraussetzungen müssen für eine Bewilligung erfüllt sein? Wer trägt die Kosten und was sollte man tun, wenn die medizinische Rehabilitation abgelehnt wird? Die grundlegenden Informationen zum Thema erhalten Sie bei uns. Außerdem erfahren Sie, wie die medizinische Rehabilitation in der Klinik Quellenhof abläuft und welche Vorteile sie Ihnen bietet.
Was zeichnet eine medizinische Rehabilitation aus?
Im Gegensatz zur Anschlussheilbehandlung (AHB), die einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar folgt, ist die medizinische Reha unabhängig von einer vorangegangenen Operation. Sie dient dem Erhalt der Gesundheit und soll die selbstständige Lebensführung stärken. Maßgeblich gilt der gesetzliche Grundsatz „Reha vor Pflege“, sodass die medizinische Rehabilitation überwiegend nach schweren akuten Erkrankungen, chronischen Leiden oder Behinderungen in Anspruch genommen wird. Die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation kann in Form einer „Medizinischen Reha auf Antrag (MRA)“ oder über ein „Heilverfahren (HV)“ stattfinden. Beide Varianten dauern in der Regel 3 Wochen.
Wer hat Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation?
Eine medizinische Rehabilitation kann bei vielen konservativ behandelbaren Erkrankungen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen orthopädische und neurologische Leiden, Herzerkrankungen, gastroenterologische und onkologische Beschwerden. Außerordentlich hoch sind die Chancen für eine Bewilligung, wenn übliche ambulante Therapieformen bereits erfolgslos ausgeschöpft wurden. Anzeichen für eine mögliche Reha-Bedürftigkeit sind:
- Schwere krankheitsbedingte familiäre Belastungen
- Traumata und besonders schwierige Lebensumstände
- Permanente ärztliche Betreuung aufgrund eines akuten oder chronischen Leidens
- Zunehmend eingeschränkte Mobilität und Selbsthilfefähigkeit
Wie erfolgt der Antrag für eine Heilbehandlung?
Heilbehandlungen werden immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Hausarzt beantragt. Ansprechpartner für die Bewilligung und Übernahme der Kosten sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen.
Wie erfolgt der Widerspruch gegen eine Reha-Ablehnung?
Die Ablehnung einer dringend erforderlichen medizinischen Rehabilitation muss keineswegs hingenommen werden; ihr kann mit begründeten Argumenten widersprochen werden. Die Frist für einen möglichen Widerspruch beträgt bei der Krankenkasse in der Regel 4 Wochen und sollte auf jeden Fall eingehalten werden. Auch, wenn keine Widerspruchsfrist erwähnt wird, empfiehlt es sich, zeitnah zu reagieren. Das vom Kostenträger meist genannte Gegenargument für ein stationäres medizinisches Heilverfahren sind meist kostengünstigere ambulante Therapien. Ziehen Sie hier bitte Ihren Hausarzt zu Rate und begründen gemeinsam mit ihm in einem ausführlichen Attest, weshalb eine stationäre Rehabilitation unbedingt notwendig ist. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur noch der Gang zum zuständigen Sozialgericht. Für den Erfolg des Gerichtsverfahrens empfiehlt sich die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Wie hoch sind die Zuzahlungen zur medizinischen Rehabilitation?
Für stationäre Heilverfahren sind tägliche Zuzahlungen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erforderlich. Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt bei 10 € pro Tag und ist bei der Krankenversicherung obligatorisch. Die Zuzahlungsdauer beträgt bei den gesetzlichen Krankenkassen 28 Tage. Sollte aufgrund einer OP oder einer schweren Akut-Erkrankung ein Krankenhausaufenthalt vorangegangen sein, werden die bereits geleisteten Zuzahlungen angerechnet. Reha-Patienten mit geringen Einkommen können auf Anfrage von der Zuzahlung befreit werden.
Kann man einen Widerspruch gegen die vorgeschlagene Rehaklinik einlegen?
Sollte die von der Krankenkasse vorgeschlagene Rehaklinik nicht dem Patientenwunsch entsprechen, ist ein Widerspruch möglich. Nach dem in § 9 des Sozialgesetzbuches IX festgelegten Wunsch- und Wahlrecht dürfen Patienten bei entsprechender medizinischer Eignung und vorhandenem Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger die Rehaklinik selbst wählen. Besonders bei medizinischen Rehabilitationen, die im Gegensatz zur AHB nicht vom Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses in die Wege geleitet werden, sollten Sie sich bereits im Vorfeld über eine geeignete Reha-Einrichtung informieren. Sinnvoll ist es, die gewählte Klinik im Rehabilitationsantrag zu nennen und zu begründen.
Medizinische Rehabilitation in der Klinik Quellenhof in Bad Sassendorf
Sie leiden unter einer orthopädischen oder rheumatologischen Erkrankung mit akuter oder chronischer Funktionseinschränkung? Sie haben Schmerzen im Stütz- und Bewegungsapparat, oder es droht eine massive Verschlechterung Ihrer Gesundheit? Dann kommen Sie doch zu uns! Erstklassige und langjährig erfahrene Spezialisten behandeln Ihre Beschwerden ganzheitlich nach dem Behandlungskonzept der WHO und berücksichtigen dabei auch psychische und soziale Faktoren. Unsere Verpflegung ist gesundheitsorientiert, genussfreudig und mit dem RAL-Gütezeichen ausgezeichnet. Aber auch außerhalb der Therapien kommt mit unserem täglichen Shuttle-Service nach Bad Sassendorf garantiert keine Langeweile auf. Schließlich haben Sie die Möglichkeit, regelmäßig Veranstaltungen und Gottesdienste im Ort zu besuchen oder ganz einfach mal die Seele baumeln zu lassen.
Als Gesundheitszentrum für Anschlussheilbehandlungen, Rehabilitation und Prävention bieten wir Ihnen neben der MRA/HV sämtliche Leistungen moderner Rehabilitationsmedizin:
Für weitere Fragen zu unseren Behandlungen stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Aktive und passive Therapien
Um Ihren Genesungsprozess bestmöglich zu fördern, stellen wir nach der Aufnahmeuntersuchung gemeinsam mit Ihnen einen passgenauen Therapieplan zusammen. Dabei achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis aktiver und passiver Therapien. Folgende Therapien stehen in unserer Klinik zur Auswahl:
- Physiotherapie (Einzelkrankengymnastik & Gruppentherapien)
- Medizinische Trainingstherapie (MTT) & Motorschiene
- Ergotherapie
- Massage & Lymphdrainage
- Elektrotherapie, Infrarotbestrahlung & Kältetherapie
- Sozialdienst & Psychologischer Dienst
- Ernährungstherapie & Gesundheitsbildung
Rehaklinik Quellenhof: MRA und HV mit Mehrwert
Die Wahl der richtigen Rehaklinik spielt eine große Rolle für den Erfolg von Rehabilitationsmaßnahmen und Heilverfahren. Schließlich sorgt eine angenehme, offene und freundliche Atmosphäre dafür, dass sich Patienten wohlfühlen, den Alltag loslassen und sich vollständig auf den Gesundungsprozess einlassen können. Daher steht für uns neben der medizinischen Behandlung die Patientenzufriedenheit an erster Stelle. Um eine hohe Service-Qualität zu gewährleisten, führen wir regelmäßig Patienten- und Mitarbeiterbefragungen durch, nutzen interne Audits und Benchmarking und verfügen über ein Beschwerde- und Ideenmanagement und ein umfangreiches Qualitätscontrolling.
Ihre Vorteile im Überblick
Jahre Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen
bis zum Ortskern
Vom Wintzingerode-Park entfernt
- Ganzheitliches Therapiekonzept
- Hohe medizinische & soziale Kompetenz
- Aufnahme von Begleitpersonen
- Verpflegung mit RAL-Gütezeichen
- Täglicher Shuttle-Service nach Bad Sassendorf
Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse geweckt haben. Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail (empfang@klinik-quellenhof.de) oder telefonisch unter 02921 507-0 kontaktieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
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