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19. Mai 2025

Medizinisch geprüfte Texte

Geriatrische Reha:

Voraussetzungen & Erfordernisse

Anspruch auf geriatrische Rehabilitation

Menschen über 70 haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine geriatrische Rehabilitation. Als Rechtsgrundlage gilt der im Jahr 2007 in § 31 SGB XI festgelegte Grundsatz „Reha vor Pflege“, nach dem eine geriatrische Reha immer dann genehmigt werden muss, wenn sie eine drohende Pflegebedürftigkeit abwenden oder zumindest herauszögern kann. Allerdings wird den Betroffenen aus Kostengründen meist eine indikationsbezogene Rehabilitation verordnet, die bei alten Menschen nur bedingt zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes und zur Erhaltung der Autonomie geeignet ist. Darüber hinaus sind die geriatrische Rehabilitation und ihr Nutzen vielfach unbekannt, so dass die Durchführung einer neurologischen oder orthopädischen Reha vom Patienten und seinen Angehörigen in der Regel nicht in Frage gestellt wird. Dennoch lohnt es sich, bereits im Reha-Antrag auf einer geriatrischen Reha zu bestehen und alle altersspezifischen Krankheiten und Einschränkungen aufzuführen. Schließlich gewährleistet eine zielgerichtete geriatrische Behandlung ein enormes Plus an Lebensqualität und ermöglicht vielen Menschen auch im fortgeschrittenen Lebensalter ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.

Geriatrische Rehabilitation: Was ist ein geriatrischer Patient?

Nicht jeder ältere Mensch gilt automatisch als geriatrischer Patient. So müssen neben dem höheren Lebensalter weitere Bedingungen zutreffen, damit man überhaupt von einem geriatrischen Patienten spricht. Dazu zählen:

  • Die Vollendung des 70. Lebensjahres
  • Eine verminderte Teilhabe am sozialen Leben
  • Funktionelle Beeinträchtigungen aufgrund des Alters
  • Akute Ereignisse wie ein Oberschenkelhalsbruch oder die Implantation einer TEP
  • Altersbedingte Multimorbidität, d. h. das Bestehen von mindestens zwei behandlungsbedürftigen Erkrankungen aus dem Fachgebiet der Geriatrie, beispielsweise eine zunehmende Immobilität kombiniert mit Schwindel und Sturzanfälligkeit oder eine durch chronische Schmerzen bedingte Depression
Reha Orthopädie in Soest

Was sind die Voraussetzungen für eine geriatrische Reha?

Um eine geriatrische Rehabilitation zu erhalten, muss der Betroffene als geriatrischer Patient eingestuft werden. Darüber hinaus müssen allerdings noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

Wie erfolgt die Wahl der Reha-Einrichtung bei passenden geriatrischen Rehabilitationsvoraussetzungen?

In der Regel wird den Betroffenen die geriatrische Reha-Klinik vom zuständigen Kostenträger zugewiesen und im Bewilligungsschreiben genannt. Nur die wenigsten Patienten wissen, dass sie bei der Wahl der durchführenden Institution ein Mitspracherecht haben. Dieses ist im SGB IX festgelegt, wird auch als Wunsch- und Wahlrecht bezeichnet und sollte unbedingt in Anspruch genommen werden. Schließlich ist es für die Reha-Ziele älterer Patienten ganz besonders wichtig, dass diese sich in der durchführenden Klinik wohl und geborgen fühlen. Um das soziale Umfeld aktiv in die Behandlung einbinden zu können, spielt außerdem die Wohnortnähe eine große Rolle. Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, sich vor der Beantragung der Maßnahme über geeignete Kliniken zu informieren und die Wunschklinik bereits beim Reha-Antrag auf einem gesonderten Beiblatt zu nennen und ausführlich zu begründen. Sollte der Antrag schon gestellt und der Rehabilitand mit der vom Kostenträger zugewiesenen Rehaklinik nicht einverstanden sein, kann er Widerspruch gegen die genannte Klinik einlegen.

Nutzen Sie Ihr
Wunsch- und Wahlrecht

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Was passiert, wenn die geriatrischen Reha-Voraussetzungen erfüllt sind, die Reha aber abgelehnt wird?

Der Weg zu einer geriatrischen Rehabilitation ist meist mit zahlreichen Stolpersteinen verbunden. Obwohl bei vielen älteren Menschen die Voraussetzungen für eine geriatrische Rehabilitation gegeben sind, wird diese häufig von den Krankenkassen abgelehnt. Schließlich ist die Reha-Maßnahme deutlich kostenintensiver als eine indikationsspezifische Reha und durch die Trennung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und gesetzlicher Pflegeversicherung für die Kasse wenig wirtschaftlich. Schlussendlich schont die Abwendung einer Pflegebedürftigkeit zwar die finanziellen Ressourcen der Pflegeversicherung, erzeugt aber für die zuständige Krankenkassen beträchtliche Kosten.

Wird die Reha im ersten Anlauf abgelehnt, sollten Sie mit Hilfe Ihrer Angehörigen binnen vier Wochen Widerspruch einlegen und im Widerspruchsschreiben detailliert auf die medizinische Notwendigkeit eingehen. Empfehlenswert ist es auch, den behandelnden Arzt, den Sozialdienst der Akutklinik um Hilfe zu bitten.

Klinik Quellenhof für geriatrische Rehabilitation

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Lebensqualität zu verbessern und Selbstständigkeit zurückzugewinnen – mit aktivierender Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Physikalischer Therapie, Logopädie, geriatrischen Schulungen, Angehörigengesprächen und vielem mehr.

Infos zur Reha bei uns

Welche geriatrischen Reha-Voraussetzungen sind für die Klinik Quellenhof erforderlich?

Die Kostenübernahme einer geriatrischen Reha zählt zu den Leistungen der Krankenkasse, so dass uns zunächst die Kostenzusage von der jeweiligen Krankenkasse vorliegen muss. Anschließend erhalten Sie von uns ein zeitnahes Schreiben mit einer Terminvorgabe und allen relevanten Informationen bezgl. einer Rehabilitation in unserem Hause. Sollte Ihnen der genannte Termin aus berechtigten Gründen nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gemeinsam finden wir garantiert einen passenden Alternativtermin.

Das spricht für eine Reha in der Klinik Quellenhof

  • Interdisziplinäres Team aus Geriatern, Orthopäden & Rehabilitationsmedizinern
  • Ganzheitliches und individuelles Behandlungskonzept der WHO
  • Langjährige geriatrische Kompetenz
  • Einbeziehung und Information der Angehörigen
  • Behindertengerechte Sport- und Behandlungsräume

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